Problemstellung
Im Juni 2016 ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wurden als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 299 a, b und § 300 verankert. Dies liegt nun zwei Jahre zurück. In Gesprächen stellt der Verfasser aber immer noch regelmäßig fest, dass weiterhin große Verunsicherung unter Ärzten und Angehörigen der staatlich geregelten Heilberufe besteht, wo die rote Linie in Bezug…