Medizinrecht

Zum neuen „Gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern“

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  • 30.08.2018

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 5/2018

Seite 151

Problemstellung

Am 19. April 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Regelung beschlossen, die weitreichende Konsequenzen für Krankenhäuser haben wird. Es handelt sich hierbei um die Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136 c Abs. 4 SGB V. Damit wird zugleich deutlich, dass der G-BA zunehmend auch Kompetenzen für sich reklamiert, die potenziell mit dem Planungsrecht der Länder kollidieren.

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