Problemstellung
Am 19. April 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Regelung beschlossen, die weitreichende Konsequenzen für Krankenhäuser haben wird. Es handelt sich hierbei um die Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136 c Abs. 4 SGB V. Damit wird zugleich deutlich, dass der G-BA zunehmend auch Kompetenzen für sich reklamiert, die potenziell mit dem Planungsrecht der Länder kollidieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für…