Arbeitsrecht
Zulässige Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußballschauens während der Arbeitszeit
Wer auch nur kurz während der Arbeitszeit auf dem dienstlichen Computer einen Fußball-Livestream verfolgt, kann vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Das Schauen eines Fußballspiels hindert einen Arbeitnehmer an der Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Leistung.1 Hierbei verletzt der Arbeitnehmer grundsätzlich seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit.2 Diese Pflichtverletzung hat der Arbeitgeber abmahnen…