Antwort des Rechtsexperten:
Der Arbeitnehmer hat ein vom Arbeitgeber terminiertes Personalgespräch zu betrieblichen Vorgängen während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Im umgekehrten Fall ist die Rechtslage etwas komplizierter. Sofern der Mitarbeiter ein Anliegen hat und den Vorgesetzten um ein Gespräch bittet und sich darauf beruft, dass dieses dringend zu führen ist, kann der Vorgesetzte geltend machen, dass er momentan dafür keine Zeit hat. Der Vorgesetzte kann sich aber nicht verweigern, auch…