Straffreies Sterbenlassen als palliativmedizinisches Gebot
Die sog. „passive Sterbehilfe“ sieht einen Therapieverzicht kurativer Maßnahmen und/oder eine Therapiezieländerung zur Einleitung palliativer Behandlungsmaßnahmen vor. Palliative Maßnahmen stellen nach der Differenzierung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine zulässige Hilfe beim Sterben dar, die von der Hilfe zum Sterben abzugrenzen ist. Hilfe beim Sterben bedeutet das Sterbenlassen des Patienten im Sinne eines Nichteingreifens in den…