Problemstellung
Selbst große Einrichtungen des Gesundheitswesens beachten die Mitbestimmung durch die jeweilige betriebliche Arbeitnehmervertretung – Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung – häufig nicht – ausreichend – oder sehen sie als eher nebensächlich bis unerheblich an. Dies kann allerdings fatale Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtsgrundlagen für Arbeitnehmervertretungen
Gemäß den jeweils nach dem Rechtsstatus der Einrichtung maßgeblichen rechtlichen Grundlagen müssen –…