Ist Mischen Herstellung?
Mischen ist nach § 3 Nr. 2 LFGB ein Unterfall des „Herstellens“. Nach Art. 2 Abs. 1 d VO (EG) 1223/2009 (KosmetikVO) ist „Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. D. h., selbst wenn Mischen Herstellen ist, ist Mischen am Krankenbett kein Inverkehrbringen unter eigenem Namen oder eigener Marke.
Allerdings…