Was der Gesetzgeber mit der Einführung des § 118a SGB V „Geriatrische Institutsambulanzen" bereits 2012 initiierte, hat jetzt seinen konkreten Umsetzungsrahmen gefunden: die zugehörige Rahmenvereinbarung, die Gebührenordnungspositionen des neuen Abschnitts des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs „Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung" sowie die dazugehörigen Qualitätssicherungsvereinbarungen. Unsere Autoren identifizieren innovative Aspekte für die Weiterentwicklung der…
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