Die Bundesregierung hat das E-Health-Gesetz kurz vor dem Beschluss im Dezember noch mit zahlreichen Änderungen versehen, die Kliniken besonders betreffen. Für f&w beschreibt Dokumentationsexperte Markus Stein, was die Krankenhäuser erwartet.
Das Wichtigste zuerst: Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen Paragrafen 291f/g SGB V zum elektronischen Entlassbrief finden sich in der endgültigen Fassung des Gesetzes nicht mehr. Damit sollten Kliniken ursprünglich mit einem Euro pro Brief ermutigt…