Das vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 1. Juli 2014 eingeführte Institut der sachlich-rechnerischen Prüfung der Krankenhausrechnung sorgt für Empörung und Rechtsunsicherheit unter den Kliniken, die immer lauter nach dem Gesetzgeber rufen. Krankenhäuser sind inzwischen vermehrt von Rückforderungen bereits gezahlter Aufwandspauschalen durch Krankenkassen betroffen. Dabei stützen sich die Kassen wie selbstverständlich auf das hoch umstrittene Urteil und behaupten, es habe „eine rechtliche…
Wenn Kassel sich zu Berlin erhebt …
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