Mit zwei Urteilen vom 23. Mai 2002 und vom 23. Oktober 2002 hat der Bundesgerichtshof ein paar sichere Zonen für Kliniken und Ärzte im Minenfeld der Korruption geschaffen. Hier tun sich seit Jahren immer wieder Gefahren auf: Die Entgegennahme von Drittmitteln, die Einladung zu Kongressreisen oder zum Essen lassen schnell den Verdacht der Korrumpierbarkeit von Ärzten aufkommen. Für die Drittmittelforschung hat der Bundesgerichtshof eine Handlungsanweisung gegeben, bei deren Beachtung der…
Wenn die Industrie mit Drittmitteln der Forschung hilft
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