Neben den bislang unter der Bezeichnung "Konsiliararzt" oder "Belegarzt" mit den Krankenhäusern zusammenarbeitenden Vertragsärzten ist ein neuer Typus der Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern wahrzunehmen. Es handelt sich um den Fall des dienstvertraglich verpflichteten Arztes, der für eine Klinik zum Beispiel im Bereich des (ambulanten) Operierens tätig wird und dabei weder Konsiliararzt noch Belegarzt ist. Eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Gelsenkirchen…
Zur Tätigkeit von Vertragsärzten im Krankenhaus
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