Mit Urteil vom 19. April 2016 (Az.: B 1 KR 28/15 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Krankenhaus, das seine Leistungen nicht nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma wirksam festgelegten Qualitätssicherungs-anforderungen erbringt, keinen Vergütungsanspruch für die offen-chirurgische Behandlung eines Versicherten der GKV mit Bauaortenaneurysma hat. Selbst dann nicht, wenn das Krankenhaus seine Leistung…
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Qualitätssicherungs-Richtlinie des G-BA
Strenge Anforderungen für leistungsgerechte Vergütung
f&w

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