Private Krankenhäuser sehen in finanziellen Zuwendungen der öffentlichen Hand an kommunale Kliniken außerhalb des Systems der dualen Krankenhausfinanzierung – insbesondere als Defizitausgleiche – einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb und eine Verletzung des europäischen Beihilferechts. Da sie eine solche Unterstützung nicht erhalten, hatte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken geklagt. Mit Urteil vom 24. März 2016 (I ZR 263/14) geht der Bundesgerichtshof als vorerst letzte Instanz…

Keine unzulässige Beihilfe nach EU-Recht
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