Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. September 2015 – 3 C 9.14 – im Einzelnen zu den Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes „zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung" nach § 4 Absatz 2a Satz 3 Krankenhausentgeltgesetz ausgeführt. Doch kaum liegt diese erste höchstrichterliche Entscheidung zur Befreiung der Krankenhäuser vom Mehrleistungsabschlag vor, wird sich die Rechtslage wieder ändern: Der Mehrleistungsabschlag und seine Ausnahmeregelungen werden mit Wirkung…
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Mehrleistungs- und Fixkostendegressionsabschläge
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