Mit einem Urteil vom 13. März 2014 bestätigt der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit derKooperation eines Krankenhauses mit Apotheken im Rahmen des sogenannten Versorgungs- und Entlassmanagements. Willigt der Patient ein, kann das Krankenhaus eine kooperierende Apotheke beauftragen, ihm die nach der Entlassung benötigten Medikamente zu liefern.
Die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind gegenüber den Patienten verpflichtet, Probleme beim Übergang von einem in…