In Heft 1/2009 hat der Verfasser über drei Entscheidungen des BVerwG referiert, die sogenannte aktive Konkurrentenklagen betrafen. Mit ihnen will der Krankenhausträger erreichen, dass er die von ihm begehrte Planaufnahme erlangt und – zugleich – verhindert, dass der Dritte (das Nachbarkrankenhaus) sie erhält.
Im Folgenden gilt es, das – weitreichende – Urteil des BVerwG vom 25. September 2008 zu besprechen, dessen Gegenstand die sogenannte defensive Konkurrentenklage ist. Hier geht es allein…

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Konkurrentenklagen (Teil 2)
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