Zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vor wenigen Jahren den Krankenhäusern den Weg geöffnet, besondere medizinische Leistungen ambulant zu erbringen. Doch das war nicht modern genug. Zur Stärkung des Wettbewerbs wird durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Zulassung des Krankenhauses zu solchen Leistungen grundlegend umgestaltet. Das geschieht in einer Weise, die mehr Fragen offen lässt als beantwortet. Die…

Die Bestimmung des Krankenhauses zur ambulanten Behandlung nach § 116 b Absatz 2 SGB V
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