Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner Entscheidung vom 14. Januar 2004(1) den Stein ins Rollen gebracht. Konnten sich bis zu diesem Zeitpunkt die begünstigten Krankenhausträger und die Planungsbehörden der Länder noch relativ gelassen verhalten, wenn ein konkurrierendes Krankenhaus Rechtsmittel einlegte, so gehört seitdem diese Ruhe der Vergangenheit an. Das BVerfG hat entschieden, dass ein konkurrierender Krankenhausträger grundsätzlich den Planbettenbescheid eines Dritten mit…

Konkurrentenschutz in der Krankenhausplanung
f&w

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