Zu Beginn des Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Klagebefugnis von Krankenhausträgern bejaht, die als konkurrierende Bewerber die Planaufnahme eines anderen Krankenhauses angefochten haben. Nun dehnt es mit Beschluss vom 17. August 2004 (1BvR 378/00) diese Rechtsprechung auf den Rechtsschutz niedergelassener Vertragsärzte aus, welche die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur ambulanten strahlentherapeutischen Behandlung angefochten haben. Wer ist - so muss man fragen - als…
Konkurrentenschutz im Gesundheitsmarkt
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