Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist für jede Überraschung gut, insbesondere, wenn es um die Auslegung und Anwendung der Grundrechte geht. Das hat sich in letzter Zeit nicht nur im Kopftuch-Streit gezeigt, wo das BVerfG das an sich schrankenlos geltende Grundrecht der Religionsfreiheit in die Dispositionsbefugnis des Landesgesetzgebers stellte 1, oder wenn es die Liberalisierung des Werberechts der freien Berufe einschließlich Ärzte und Krankenhäuser kräftig vorantreibt 2. Nun bejaht das…
Konkurrentenschutz von Krankenhäusern
f&w
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