Das Werbeverbot für Ärzte ist so alt wie der Arztberuf selbst. Bereits Hippokrates betrachtete es als Verfehlung, wenn ein Arzt auch nur öffentliche Vorträge hielt. Im Mittelalter unterschieden sich Ärzte von "Kurpfuschern" insbesondere dadurch, dass sie nicht um sich warben und ihre eigene Tätigkeit anpriesen. Als "Kern der Freiberuflichkeit" hielt sich das absolute Werbeverbot ungefochten bis zur Jahrtausendwende. Erstmals grundsätzlich in Frage gestellt wurde es mit der Entscheidung des…
Das Recht der Ärzte und Krankenhäuser auf Informationswerbung
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.