Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben im Jahre 2002 eine gemeinsame Empfehlung gemäß § 22 Absatz 1 BPflV /§ 17 Absatz 1 KHEntgG zur Bemessung der Entgelte für eine Wahlleistung "Unterkunft" abgeschlossen. Sie geht erheblich über die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinaus und räumt überdies dem Verband der Pri-vaten Krankenversicherung eine Position ein, die er nach Pflegesatzrecht nicht hat.
Die Ermächtigung
Die Deutsche…