Der Bundesgerichtshof hat vor einem halben Jahr in einem Grundsatzurteil über die angemessene Höhe des Wahlleistungsentgelts entschieden. Das Urteil lässt viele Fragen offen. Sie sind heute noch nicht gelöst. Das einzelne Krankenhaus kann deshalb immer noch nicht abschätzen, welches Entgelt letztlich als angemessen anzusehen ist. Die Empfehlungen der Bundesverbände nach § 22 Abs. 1 BPflV – so sie denn überhaupt zustande kommen – werden nicht alle Probleme lösen; ohne gerichtliche Klärung…
Was wird aus dem Wahlleistungsentgelt für das Ein- und Zweibettzimmer?
f&w
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