Der BDPK appelliert an die Gesundheitspolitiker, im weiteren parlamentarischen Verfahren auch kritische Aspekte verbindlicher Personalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser zu berücksichtigen. Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Vorgabe von Mindestpersonalstandards durch den G-BA wird die Qualität nicht zwangsläufig verbessern. Sie würden die Kosten allerdings massiv erhöhen, die Versorgungsvielfalt gefährden und die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Kliniken…
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Psych-VVG