Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Ein bewegtes gesundheitspolitisches Jahr, nicht nur für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. So viele gesundheitspolitische Gesetzgebungsverfahren wie vermutlich nie zuvor werden von der Bundesregierung betrieben. Vom Präventionsgesetz, dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz über das Krankenhausstrukturgesetz, zwei Stufen der Pflegereform, vermutlich sogar noch eine dritte, über das E-Health-Gesetz bis zum Hospiz- und Palliativgesetz und zum Sterbebegleitungsgesetz. Eine unglaubliche Dichte an relevanten Gesetzgebungsverfahren, die allesamt ohne großen politischen Widerstand beschlossen wurden. Opposition findet in Zeiten einer Großen Koalition, die eine 80-prozentige Mehrheit repräsentiert, kaum statt. Dazu kommt ein sehr gutes Politmarketing: All diesen Gesetzen wird das Gute für die Bevölkerung vorangestellt, sodass man gar nicht anders kann, als die Gesetze im Grundsatz zu begrüßen. Die kritischen Inhalte werden unter der breiten Zustimmung verdeckt.
Die Ergebnisse der Krankenhausreform werden von den Krankenhäusern als Erfolg gefeiert. Mit Recht, wenn man sie mit dem Gesetzentwurf aus dem Sommer vergleicht. Andererseits feiern die Krankenhäuser gerade, dass sie sich den Status quo vor der Krankenhausreform zurückerkämpft haben. Von echten Verbesserungen kann man eigentlich kaum reden. Zum Beispiel gibt es keine Korrekturen bei der unzulänglichen Investitionsfinanzierung. Die Zielkonflikte beim gewollten Qualitätswettbewerb und den Fixkostendegressionsabschlägen, ein wenig nachhaltiges Pflegestellenförderprogramm und die geplanten willkürlichen Eingriffe in die Ergebnisse der DRG-Kalkulation zum Zwecke der Leistungssteuerung setzen eher Fragezeichen.
Nicht wirklich gut fällt die Bilanz für die Verwirklichung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pflege im Präventionsgesetz und in den Pflegestärkungsgesetzen aus. Außer einer verbesserten Begutachtung der Pflegeantragsteller durch den MDK bleibt wenig Zählbares. Natürlich sprechen die Leistungsverbesserungen für die Menschen für sich und sind mehr als überfällig. Eine echte Reform wäre jedoch der Versuch gewesen, mit mehr Rehabilitation Pflege zu verschieben. Dafür fehlte offenbar der Mut oder die Überzeugung oder beides. Nun bleibt die Hoffnung, dass neben der verbesserten Prüfung der Reha-Potenziale bei der Pflegebegutachtung die neue Rehabilitations-Richtlinie ihre Wirkung entfalten wird. Künftig dürfen wieder alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen in einem vereinfachten Verfahren verordnen. Vielleicht profitieren die vielen älteren Menschen, die noch zu Hause wohnen und das mit ein wenig Rehabilitation auch noch länger können.
Auch wenn ich mir einige kritische Anmerkungen zu den Gesetzgebungsverfahren erlaube, ändert das nichts am Respekt und der Hochachtung vor den Leistungen des Gesundheitsressorts in diesem Jahr. Sorge bereitet mir eher die sich eintrübende Lage der Sozialkassen. Die Krankenkassenbeiträge steigen, und die Kassen werden wegen des drohenden Zusatzbeitrags nervös. Das ist keine beruhigende Perspektive für das Jahr 2016.