Nach vier Jahren intensiver Verhandlungen hat die Bundesschiedsstelle eine gute Entscheidung für die Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation getroffen, findet Ellio Schneider. Diese Entscheidung bringe Klarheit und stärke die Vertragspartner auf Landesebene.
Nach vier Jahren zähen Verhandelns hat das Ringen um die Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation nach § 111 Abs. 7 SGB V ein vorläufiges und gutes Ende gefunden. Möglich war dies letztlich nur durch eine Entscheidung der zuständigen Bundesschiedsstelle. Zu groß war die Zahl der unterschiedlichen Positionen zwischen den Krankenkassen und den Reha-Leistungserbringern.
Kritik am starken Fokus auf bundeseinheitliche Regelungen
Die Krankenkassen, aber auch einige Reha-Leistungserbringerverbände (nicht der BDPK), haben meines Erachtens einen zu starken Fokus auf die bundeseinheitliche Regulierung und Ausgestaltung der Rehabilitationsleistungen gelegt. Vor allem die Personalkorridore und die Frage, wie verbindlich sie für die Vertragspartner auf Landesebene sind, haben unsere Gemüter im Vorfeld der Entscheidung erhitzt.
Ich glaube nicht daran, dass es klug ist, die Grundlagen der Leistungserbringung medizinische Rehabilitation von Bundesebene aus zu regulieren. Denn wir haben gute Gründe dafür, Patienten mit unterschiedlichen Behandlungskonzepten zu versorgen.
Offene Fragen zur Personalausstattung
Zudem stellt sich für mich eine Vielzahl von Fragen, auf die ich keine befriedigenden Antworten finde: Welcher Maßstab wird angelegt, um die Personalausstattung in einer guten Rehabilitationseinrichtung zu normieren? Sollen die Personalbemessungszahlen aus den späten 1980er-Jahren heute immer noch gelten, obwohl sich in Sachen Arbeitsteilung, Berufsbilder, Therapiekonzepte und Digitalisierung vieles verändert hat? Welche Auswirkung hätte es auf die Ergebnisqualität und die Patientenzufriedenheit, wenn mehr oder weniger Personal eingesetzt oder die Reha-Konzepte normiert würden? Auf diese Fragen finde ich keine überzeugenden Antworten. Die haben die Befürworter verbindlicher Personalbemessungszahlen in den Verhandlungen auch nicht geben können. Positiv an der Entscheidung der Schiedsstelle ist für mich, dass es nun eine Musterkalkulation für Reha-Preise gibt, die die Preisfindung objektivieren wird.
Ich begrüße es sehr, dass am Ende die Schiedsstelle eine kluge Entscheidung getroffen hat. Die Rahmenempfehlungen sind ein guter und wichtiger Orientierungsmaßstab – die Ausgestaltung obliegt aber weiterhin den dafür zuständigen Vertragspartnern auf Landesebene. Damit stärkt die Schiedsstelle die handelnden Vertragspartner.
Nur am Rande: Bundeseinheitlich geltende Personalvorgaben und Mindestbesetzungen haben die Kosten für die Krankenhausversorgung massiv in die Höhe getrieben, obwohl weniger Patienten versorgt werden. Krankenhäuser und auch Krankenkassen sind damit in schwieriges Fahrwasser gekommen. Gut, dass uns das in der Reha erspart geblieben ist.