Ab April 2016 werden das zweistufige Antragsverfahren und die Qualifikationserfordernis der Ärzte für die Verordnungsberechtigung von Rehabilitationsmaßnahmen abgeschafft. Damit wird eine langjährige Forderung des BDPK zur Verbesserung des Zugangs zu Reha-Leistungen umgesetzt.
Während Versicherte nach einer Krankenhausbehandlung unproblematisch mit Reha-Leistungen versorgt werden, müssen niedergelassene Ärzte Reha-Leistungen erst nach den Vorgaben der Reha-Richtlinie verordnen. Vor allem Reha…