Das zu Beginn des Jahres eingeführte sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) sorgt für Unmut unter den Leistungserbringern. Zwar ist der Leistungsbereich seit Januar verpflichtend zu dokumentieren, doch die dafür benötigten EDV-Anwendungen standen erst Mitte des Jahres zur Verfügung. Nun müssen alle Fälle aufwendig nacherfasst werden. Was aus den Anfangsfehlern für weitere Verfahren zu lernen ist, beschreibt unser Autor.
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