Die Selbstverwaltung einigt sich auf eine Absenkung von Bewertungsrelationen bei Behandlungen im Wirbelsäulenbereich und Operationen des Hüftgelenks.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde die Selbstverwaltung verpflichtet, für Leistungen, bei denen es „Anhaltspunkte für im erhöhten Maße wirtschaftlich begrün-dete Fallzahlsteigerungen“ gibt, eine gezielte Absenkung oder Abstufung der Bewertung der Leistungen vorzugeben (§ 17b Abs. 1 S. 5 KHG). Nach schwierigen Verhandlungen einigten…