G-BA-Monitor

Bürokratie ohne Folgen

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  • Politik
  • 31.05.2017

f&w

Ausgabe 6/2017

Seite 539

Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren kommen noch nicht zum Tragen. Dem IQTIG zufolge hätte man längst richtig starten können.

Schnell sollte es gehen. Bis Ende 2016 hatte der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Zeit gegeben, Qualitätsindikatoren auf den Weg zu bringen, anhand derer die Länder über den Ausschluss von Krankenhäusern oder Fachabteilungen entscheiden können, wenn diese bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Doch der G-BA lieferte nur die Hälfte. Zwar beschloss man für die Leistungsbereiche gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie solche planungsrelevanten Qualitätsindikatoren. Aber als Entscheidungsgrundlage taugen diese nicht. Denn die Indikatoren können lediglich Qualitätsmängel identifizieren, aber nicht Qualitätsmängel in erheblichem Ausmaß. Das wiederum ist aber aus Sicht der Länder entscheidend, damit diese rechtssicher handeln können. Der G-BA wiederum bezweifelte, dass er selbst die verfassungsrechtliche Legitimation habe, vor allem aber, dass sich aufgrund der kurzen Frist, die ihm der Gesetzgeber gewährte, solche Indikatoren entwickeln lassen. Beide Argumente scheinen aber ins Leere zu laufen, eher Vorwand als stichhaltiger Grund.

Die Verfassungsbedenken über die eigenen Befugnisse teilten in der Plenumssitzung am 18. Mai weder die Ländervertreter noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Letzteres hielt dem G-BA immerhin zugute, dass er die knappe Frist für die ersten Indikatoren eingehalten habe und dass es kaum möglich gewesen sei, in der knappen Zeit ausreichend valide Indikatoren zu entwickeln.

Aber greift dieses Argument wirklich? Zuständig für die Entwicklung ist das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Dessen Leiter Dr. Christof Veit erklärte im Mai vor Journalisten, dass die Darstellung der G-BA-Führung nicht voll zutreffe. Vielmehr wäre es möglich gewesen, valide Indikatoren zu entwickeln, die auch Qualitätsmängel in erheblichem Ausmaß identifizieren können und auf deren Basis Landesregierungen rechtssicher entscheiden könnten. Wie kann das sein? Weshalb diese Zaghaftigkeit im G-BA? Sicher, die Krankenhäuser dürften auf den ersten Blick ganz froh sein, dass die Bundesländer noch kein allzu scharfes Schwert bekommen haben. Aber dass sich der G-BA insgesamt zurückhielt und auch der GKV-Spitzenverband nicht mehr Druck ausübte, ist doch etwas verwunderlich. Da anzunehmen ist, dass das Gros der Krankenhäuser gute Qualität liefert, dürfte die Freude über den defensiven G-BA auch nicht allzu groß sein.

In der Konsequenz werden die ersten beiden Indikatoren nur erst mal für neue Bürokratie sorgen, aber keine Folgen nach sich ziehen. Immerhin hat der G-BA das IQTIG nun beauftragt, zusätzliche Qualitätsindikatoren zu entwickeln. Veits Institut soll prüfen, ob sich aus den vorhandenen Richtlinien des G-BA zur Strukturqualität sowie aus den Mindestmengenregeln planungsrelevante Qualitätsindikatoren ableiten lassen. Konkrete Umsetzungsvorschläge wünscht sich der G-BA für die Mindestmengenregeln für Leber- und Nierentransplantationen. Bis April 2018 hat das IQTIG dafür Zeit.

Allerdings: Verlautbarungen des G-BA sollten Politik und Öffentlichkeit generell mit Vorsicht behandeln. Es scheint, der G-BA versucht öfter Aktivität zu suggerieren, als er tatsächlich handelt, und die Vorgaben der Politik zu umgehen. Ein Beispiel sind die Planungsindikatoren. Ein weiteres ist die sektorenübergreifende Qualitätssicherung für die Leistungsbereiche Herzkatheter und Wundinfektion. Hier zeigten sich die Bänke im G-BA heillos zerstritten, wie die Datenannahmestellen funktionieren sollten. Am Ende stand ein Kompromiss, den G-BA-Veröffentlichungen zufolge war alles geklärt (f&w 5/2017).

Doch weit gefehlt! IQTIG-Chef Veit sagt, dass mit den Daten der Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte, die nun in anonymisierter Version bei seinem Institut ankommen, nur beschränkt etwas anzufangen sei, solange die Daten nicht über die Landesarbeitsgemeinschaften gemeldet werden, die bisher in keinem Bundesland existieren. Kliniken und Kassenärzte dokumentieren und melden also munter Daten, die aber letztlich zu versanden scheinen. Hauptsache Bürokratie, lautet das Motto offenkundig.

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