Dienstleistungen werden wie ein Produkt entwickelt und regelmäßig auf ihre Qualität geprüft. Dies ist in Rehabilitationseinrichtungen nicht anders. Alle drei Jahre werden ihre Leistungen nach gleichen Kriterien geprüft, und ihr Qualitätsmanagement wird einem erneuten Zertifizierungsprozess unterzogen. Erfolgt das nicht, droht ihnen, gesetzlich bestimmt, die Kündigung der Belegungs- und Versorgungsverträge. Damit erhebt der Gesetzgeber eine einheitliche gute Qualität zum Standard. Der…
Darf es etwas mehr sein?
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