Hin- und Rückfahrten von Patienten zu Rehabilitationseinrichtungen sind nicht originäre Aufgabe der jeweiligen Klinik. Dementsprechend vertritt das Bundesversicherungsamt die Auffassung, dass Fahrkosten nicht Teil der Fallpauschale sein dürfen, mit denen Krankenkassen die Medizinische Rehabilitation vergüten.
Bereits 2013 hatte eine Umfrage der AG MedReha zu Vereinbarungen von Fahrkostenregelungen ergeben, dass in den Fallpauschalen häufig auch Transportleistungen der…