Die Rückforderung vermeintlich zu Unrecht gezahlter Aufwandspauschalen durch die Krankenkassen beschäftigt die Sozialgerichtsbarkeit nunmehr seit einigen Jahren. Obwohl das Bundessozialgericht erst in einer Urteilsserie am 25. Oktober 2016 sein mit Urteil vom 1. Juli 2014 „erfundenes“ Institut der sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfung als eigenes Prüfregime bekräftigt hat, reißen kritische Gegenstimmen und anderslautende untergerichtliche Entscheidungen nicht ab. Eine abschließende Klärung…
Endstation Karlsruhe?
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