In der Schweiz gibt es verbindliche Vorgaben zur Verbuchung von Investitionskosten, die gegenüber anderen Kosten identifizier- und abgrenzbar sind. Die SwissDRG AG hat untersucht, ob die Investitionskosten eher einen pro Fall fixen und damit verweildauerunabhängigen Charakter aufweisen oder in bestimmten Fällen linear mit der Verweildauer ansteigen.
Nach der verbindlichen Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG für alle akutsomatischen Krankenhäuser in der Schweiz 2012 hat die SwissDRG AG…