Über Zielvereinbarungen lassen sich Leistungsanreize setzen und so die Verwirklichung von Projekten im Krankenhaus fördern. Doch nicht alles ist erlaubt. Und die anwaltliche Praxis offenbart ein hohes Fehlerpotenzial und eine verbreitete Unkenntnis der Arbeitgeber über die mit dem Abschluss solcher Vereinbarungen verbundenen Verpflichtungen. Falsch aufgebaute und unzutreffend formulierte Regelungen führen zu mehr Streitigkeiten als Nutzen.
Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern in Krankenhäusern…