Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat unter anderem die Regelungen über die Kündigung von (Plan-)Krankenhäusern verschärft. Erleichtert wurden die Anforderungen an die Aufhebung eines Versorgungsvertrages zugunsten der kündigungsberechtigten Landesverbände der Krankenkassen (LV KK). Doch die Kündigung eines Plankrankenhauses bleibt ein Weg voller Hürden, die bisher noch kein Landesverband der Krankenkassen erfolgreich überwunden hat.
Die Erleichterung des Verfahrens zur Kündigung eines…