Am 14. Januar 2004 gab das Bundesverfassungsgericht mit einer Leitentscheidung den Startschuss für die krankenhausrechtliche Konkurrentenklage (1 BvR 506/03 – juris). Es hatte damit die Drittanfechtung eines Aufnahmebescheids in den Krankenhausplan durch ein übergangenes Krankenhaus als zulässig qualifiziert. Seitdem ist dem Grunde nach anerkannt, dass die Aufnahme in den Krankenhausplan ein mehrpoliges Rechtsverhältnis begründen kann. Das Tor zur gerichtlichen Überprüfung von…
Dauerbrenner vor den Verwaltungsgerichten
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