Mit dem Urteil (Az.: 7 K 5224/17) betritt das Verwaltungsgericht (VG) Köln juristisches Neuland. Zentral geht es um die Frage, welche Rolle das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Rahmen der Kalkulation der pauschalierenden Krankenhausentgelte (DRG-System) juristisch einnimmt, insbesondere, ob das InEK befugt ist, (private) Krankenhausträger an der Teilnahme zur Ermittlung der für die Bewertungsrelationen maßgebenden Daten zu verpflichten. Hintergrund ist die zwangsweise…
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Teilnahme an InEK-Kalkulation
Rechtsstellung des „DRG-Instituts“ weiterhin ungeklärt

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