Niedersachsen nimmt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des KHVVG ein und hat bereits diverse Schwachstellen der Reform offengelegt. Ein frühes Lehrstück über die Grenzen der Reform und daraus resultierenden Nachbesserungsbedarf.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verpflichtet die Länder, ab 2027 die Krankenhausplanung von Fachabteilungen und Planbetten auf Leistungsgruppen (LG) und (Plan-)Fallzahlen umzustellen. Das Land Niedersachsen hat die gesetzliche Grundlage dafür…