Das Verwaltungsgericht Karlsruhe befasst sich mit Urteil vom 4. Juli 2018 (2 K 7195/16) mit der Auslegung pflegesatzrechtlicher Ausnahmetatbestände zum Mehrleistungsabschlag. Konkret geht es um zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung, um unzumutbare Härten sowie um den Ausnahmetatbestand zu den besonderen Qualitätsvereinbarungen. Die gerichtliche Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, vermag in weiten Teilen nicht zu überzeugen.
Bis einschließlich des Entgeltzeitraums…