DVKC-Kolumne

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  • Controlling
  • Management
  • 28.08.2019

f&w

Ausgabe 9/2019

Seite 819

Um die neuen Pflegepersonaluntergrenzen einhalten zu können und die Stationen weitgehend aufnahmefähig zu halten, haben Kliniken zusätzliche Pflegekräfte eingestellt. Deren Finanzierung ist für 2019 über eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes garantiert worden – eigentlich. 

Zum 1. Januar 2019 sind in den deutschen Krankenhäusern Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt worden. Um diese einhalten zu können und die Stationen aufnahmefähig zu halten, haben Kliniken zusätz- liche Pflegekräfte eingestellt. Deren Finanzierung ist für 2019 über eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) in § 4 Absatz 8 zu 100 Prozent garantiert worden. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versprach zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus werde finanziert. Krankenhäuser haben vor dem Hintergrund alle Hebel in Bewegung gesetzt, um zusätzliches Personal einzustellen. Das hat häufig nicht gereicht.

Die Kliniken stehen angesichts des Personalmangels vor der Frage, ob sie bewusst gegen die Einhaltung der per Gesetz vorgegebenen Patienten-Pflegepersonal-Relationen verstoßen wollen. Vor dem Hintergrund der neuen Sanktionsregelungen bei Nichteinhaltung der Personaluntergrenzen, des Haftungsrisikos und der zu erwartenden negativen Publicity sicher kein Erfolg versprechender Weg.

Im ersten Quartal haben 90 Prozent der Kliniken die Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten. Um die vorgeschriebene Patienten-Pflegepersonal-Relation zu erreichen, bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Aufnahme der Patienten limitiert und an die verfügbare Personalkapazität angepasst oder die durch ein hohes Patientenaufkommen, einen hohen Krankenstand und Fluktuationen verursachten Belastungsspitzen werden von Personaldienstleistern ausgeglichen. Es ist zu befürchten, dass die Krankenkassen die Finanzierung von Leihpersonal im Rahmen des Pflegestellenförderprogramms ablehnen. Die Anforderungen der Jahre 2019 und 2020 sind identisch.

Im Jahresverlauf wurde deutlich, dass die Aufhebung der Deckelung und die Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen über das Pflegestellenförderprogramm nicht ausreichen. Der Erfahrung aus den Vorjahren folgend, werden die für 2019 zur Verfügung gestellten Mittel ohnehin nicht ausgeschöpft und stehen noch teilweise zur Verfügung. Im Übergangsjahr 2019 besteht ein dringender Klarstellungsbedarf, um die Finanzierung der von den Krankenhäusern insgesamt zusätzlich eingesetzten Pflegekräfte sicherzustellen und nicht einen weiteren Streitpunkt zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zu eröffnen.

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