Trendscout

Am Datenschutz-Pranger

  • Datenschutz
  • Technologie
  • 18.12.2019

f&w

Ausgabe 1/2020

Seite 88

Auf vielen Burgen und auch auf dem ein oder anderen Marktplatz findet man noch den guten alten Pranger aus dem Mittelalter. Er diente der Bestrafung und Abschreckung. Heute würde man von einer Awareness-Maßnahme sprechen. Dem Bürger sollte vor Augen geführt werden, welche Konsequenzen ein Verbrechen haben kann. In der Datenschutz-Grundverordnung war die Idee des Prangers von Anbeginn enthalten: Geldbußen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben…

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