Aus dem BDPK

Aufwind für die Reha

  • Reha
  • BDPK
  • 18.12.2019

f&w

Ausgabe 1/2020

Seite 79

Vertreter der bayerischen Reha-Kliniken beim Reha-Gipfel der CSU-Fraktion Ende November 2019 in München

Die Politik in Baden-Württemberg und Bayern stärkt die medizinische Reha mit deutlichen Appellen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt die Impulse offensichtlich an, denn der Entwurf des Reha-Stärkungsgesetzes wurde um einige positive Änderungen erweitert.

Anfang Dezember 2019 informierte das BMG in einer Pressemitteilung über den neuen Zeitplan und die modifizierten Inhalte des Reha-Stärkungsgesetzes, für das im September 2019 ein Referentenentwurf vorgelegt worden war. Danach wird es Ende Januar 2020 einen Regierungsentwurf geben, in Kraft treten soll das Gesetz im Sommer 2020. Grund für die Verschiebung war offenbar die massive Kritik an den im Entwurf enthaltenen Regelungen zur Intensivpflege und die damit verbundenen umfangreichen Änderungen.

Das nun in „Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG)“ umbenannte Regelwerk ist nach wie vor positiv für die Reha. So bleibt der erleichterte Zugang zur geriatrischen Rehabilitation durch Wegfall der Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkassen ebenso unverändert wie weitere Reha-relevante Regelungen. Es wurden sogar weitere Änderungsvorschläge aufgenommen, die die Reha stärken. So soll die Verordnung von indikationsspezifischer Reha nach Krankenhausbehandlung in vom G-BA festgelegten Fällen keiner Genehmigung mehr durch die Krankenkasse bedürfen. Zudem sollen die Krankenkassen bei Ablehnungsentscheidungen die entsprechende Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Versicherten zur Verfügung stellen und den verordnenden Ärzten bei Abweichungen von der Verordnung ihre Entscheidung in schriftlicher oder elektronischer Form begründen. Das BMG folgt damit Forderungen des BDPK und Initiativen der Bundesländer.

Reha-Gipfel in Bayern

Rückendeckung für die Reha gab es aus Bayern. Vertreter der Reha-Einrichtungen aus ganz Bayern hatten sich Ende November in München zu einem „Reha-Gipfel“ mit der CSU-Landtagsfraktion getroffen. Dabei sicherten Bernhard Seidenath, der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, und sein Stellvertreter, Klaus Holetschek, den Rehabilitationseinrichtungen politische Unterstützung zu. Ihr Versprechen fand konkrete Umsetzung in einem Landtagsantrag, mit dem weitere Verbesserungsvorschläge zum geplanten Reha-Stärkungsgesetz eingebracht wurden.

Die CSU-Fraktion stützte sich dabei auf ein Gutachten, das vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) in Auftrag gegeben und im Juli 2019 herausgegeben wurde. Änderungs- und Ergänzungsbedarf sehen die CSU-Politiker vor allem darin, dass die Expertise der Ärzte größeren Stellenwert bekommen müsse, gerade was die Genehmigungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen und des MDK von Reha-Maßnahmen betrifft. Alle Reha-Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sollen, so ihre Aufforderung, ohne medizinische Prüfung genehmigt werden. Gleiches gilt für Anschlussreha-Leistungen. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten, dass Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger im Pflegeberufegesetz berücksichtigt werden. Auch im Bereich der Medizinerausbildung sollen die Themen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung eine deutlich größere Rolle als bisher einnehmen.

Bundesrat forderte Verbesserungen

Auch der Bundesrat gab der Reha seine Stimme. In seiner Sitzung am 29. November 2019 folgte die Länderkammer einem Antrag Baden-Württembergs, mit dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die medizinische Rehabilitation zu stärken. Der Appell des Bundesrates enthielt konkrete Verbesserungsvorschläge, die sich weitgehend mit den Forderungen der Initiative „Reha. Macht’s besser!“ decken: eine bessere Vergütung, die gesetzlich verankert werden soll, den Wegfall der patientenschädlichen Trennung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation, die Gleichstellung von stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen bei den Apothekenversorgungsverträgen sowie ein verbesserter Reha-Zugang.

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