Mit Spannung wartet das gesamte deutsche Gesundheitssystem derzeit auf den Entwurf des zweiten Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG2). In diesem DVG2, das an das 2019 beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz anschließt, sollen die genauen Details der kommenden elektronische Patientenakte (ePA) geregelt werden. Die Krankenkassen müssen diese ihren Versicherten ab 2021 als freiwilliges Angebot zur Verfügung stellen.
Noch bevor ein Gesetzesentwurf überhaupt vorliegt, dreht sich die Diskussion aber…