Ein jahrelanger Rechtsstreit geht zu Ende: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilt gegen eine Entscheidung des Berufungsausschusses, ob psychiatrische Institutionsambulanzen in Tageskliniken als „Außenstelle“ einer Bedarfsermächtigung bedürfen.
Diese Frage wurde nun nach einem jahrelangen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Berufungsausschusses, mit der die Reichweite einer Ermächtigung für eine psychiatrische Institutsambulanz eingeschränkt werden sollte,…