In den jeweiligen Landeskrankenhausgesetzen (LKHG) verzichten einige Länder darauf, in den Feststellungsbescheiden zur Aufnahme in den Krankenhausplan die konkrete Bettenzahl je Fachrichtung auszuweisen. Ausreichend sei, wenn die Gesamtbettenzahl des Krankenhauses ausgewiesen werde. Einem solchen Vorgehen hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen Riegel vorgeschoben.
Das BVerwG hat mit Urteil vom 11. Dezember 2021 (Az.: 3 C 6.20) ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen…