Diese Krankenhausreform ist besonders: Sie reduziert das mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) eingeführte DRG-System und greift den aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) entwickelten Gedanken der Vorhaltefinanzierung auf. Anstelle einzelner gescheiterter Instrumente werden nun alle Ansätze zu einem Instrument vereint – für das „Krankenhausneuordnungsgesetz (KHNG)“ eine gute Wahl.
Die Zeichen stehen auf Veränderung. Eine zufällige Mischung der Begleitumstände schafft…