Mit der anstehenden Klinikreform stellt sich die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung von Rechnungsprüfungen. Ein neues Prüfsystem muss sich an den Zielen der Reform ausrichten.
Fehler und Fehlanreize des alten Prüfsystems dürfen nicht fortgeschrieben werden. Gegenwärtig erfolgt die aufwendige Festlegung von Prüfquoten und Aufschlagszahlungen nach der Quote von Rechnungsbeanstandungen. Als beanstandet gilt eine Schlussrechnung, wenn der Kostenträger in seinem ersten Leistungsentscheid eine…