Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Gebührenordnung für Ärzte nicht nur auf die direkte Abrechnung durch Ärzte, sondern auch auf die Liquidation ambulanter Leistungen von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren Anwendung findet. Damit gilt auch dort das Verbot von Pauschalhonorarvereinbarungen.
Mit einem Urteil vom 4. April 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine von der Rechtsprechung bislang noch nicht geklärte Frage beantwortet und die diesbezügliche Diskussion…